Benutzungsordnung des GVU St. Pölten Land für Wertstoffzentren
- Zutrittsberechtigt sind Bewohner und/oder Liegenschaftseigentümer der verbandsangehörigen Gemeinden des GVU St. Pölten Land, welche Abfallgebühren an den GVU St. Pölten Land entrichten, und weiters vom GVU St. Pölten Land beauftragte Firmen, insbesondere Entsorger.
- Der Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist nur mittels App oder Zutrittskarte möglich. Die Freischaltung erfolgt über https://skarabaeus-gvustp.at/. Eine Änderung oder Erweiterung ist jederzeit möglich.
- Durch die Registrierung mittels App oder Zutrittskarte ist der GVU St. Pölten Land berechtigt, Daten zu speichern und für die Kontrolle und Verrechnung zu verwerten. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an andere Organisationen, außer zur Beweissicherung bei ungesetzlichen Handlungen.
- Die Benutzer der Wertstoffzentren (WSZ) nehmen zur Kenntnis, dass das WSZ videoüberwacht ist und jegliche Bewegung auf dem Areal aufgezeichnet und gespeichert wird. Das Bildmaterial kann vom Betreiber zu Beweiszwecken und für rechtliche Schritte verwendet werden.
- Die Benutzung des WSZ erfolgt auf eigene Gefahr. Bei außergewöhnlichen Wetterereignissen, wie Sturm, Eisregen, Glatteis, extreme Schneelage usw., ist die Benutzung des WSZ nicht gestattet. Der GVU St. Pölten Land schließt die Haftung für Unfälle jeglicher Art aus.
- Die Benutzer des WSZ verpflichten sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Sie befolgen die Anordnungen der Mitarbeiter, halten sich an die durch Gesetze und vom GVU St. Pölten Land vorgegebene Abfalltrennung. Mehrkosten durch unsachgemäße Abfalltrennung werden dem Verursacher vom Betreiber vorgeschrieben.
- Problemstoffe und kostenpflichtige Abfälle werden nur zu den regulären Öffnungszeiten durch Personal des GVU St. Pölten Land übernommen.
- Jede Veränderung des Wohnsitzes ist dem GVU St. Pölten Land zu melden.
- Es wird nur kommunaler Abfall übernommen, kein Gewerbemüll. Restmüll und Leichtverpackungen (gelber Sack) wird nicht übernommen.
- Bei Missachtung kann der Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten verwehrt werden.
- Die Push-Benachrichtigung der Abfuhrtermine ist eine Einrichtung des Abfallverbands, um an unmittelbar bevorstehende Abfuhrtermine erinnert zu werden. Dabei können Sie die Benachrichtigung jederzeit ein- oder ausschalten (auch individuell auf Liegenschaft bezogen). Selbstverständlich wird dieses Service kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für Verbindungsausfälle der Kommunikationsdienste oder sonstigen technischen Ursachen, die zu einer verspäteten oder nicht zugestellten Erinnerung führen, übernimmt der Abfallverband keinerlei Haftung. Gleiches gilt für falsche Eingaben des Benutzers/der Benutzerin, wodurch eine falsche bzw. unzutreffende Erinnerung resultiert. Im Zweifelsfall haben die Abfuhrtermine auf der Website des GVU St. Pölten Gültigkeit.
Stand: Februar 2022