Benutzungsordnung des GVU St. Pölten Land für Wertstoffzentren
- Zutrittsberechtigt sind Bewohner*innen und Liegenschaftseigentümer*innen der verbandsangehörigen Gemeinden des GVU St. Pölten, welche Abfallgebühren an den GVU St. Pölten entrichten, und weiters vom GVU St. Pölten beauftragte Firmen, insbesondere Entsorger.
- Der Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist nur mittels App oder Zutrittskarte möglich. Die Freischaltung erfolgt über skarabaeus.gvu-stpoelten.at. Eine Änderung oder Erweiterung ist jederzeit möglich.
- Durch die Registrierung mittels App oder Zutrittskarte ist der GVU St. Pölten berechtigt, Daten zu speichern und für die Kontrolle und Verrechnung zu verwerten. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an andere Organisationen, außer zur Beweissicherung bei ungesetzlichen Handlungen.
- Die Benutzer*innen des Wertstoffzentrums nehmen zur Kenntnis, dass dieses videoüberwacht wird und jegliche Bewegung auf dem Areal aufgezeichnet und gespeichert wird. Das Bildmaterial kann vom Betreiber zu Beweiszwecken und für rechtliche Schritte verwendet werden.
- Die Benutzung des Wertstoffzentrums erfolgt auf eigene Gefahr. Bei außergewöhnlichen Wetterereignissen wie Sturm, Eisregen, Glatteis, extreme Schneelage usw., ist die Benutzung des WSZ nicht gestattet. Der GVU St. Pölten schließt die Haftung für Unfälle jeglicher Art aus.
- Die Benutzer*innen des Wertstoffzentrums verpflichten sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Sie befolgen die Anordnungen der Mitarbeiter*innen und halten sich an die durch Gesetze und vom GVU St. Pölten vorgegebene Abfalltrennung. Unsachgemäße Abfalltrennung führt zu einem höheren Sortieraufwand und dadurch zu Kosten die dem Verursacher verrechnet werden.
- Problemstoffe und kostenpflichtige Abfälle (Bauschutt und Altreifen) werden nur zu den regulären Öffnungszeiten durch das Personal des GVU St. Pölten übernommen.
- Es wird nur Abfall aus privaten Haushalten übernommen!
ACHTUNG: Gewerbemüll, Restmüll und Leichtverpackungen (gelber Sack) werden nicht übernommen! - Jede Veränderung des Wohnsitzes ist dem GVU St. Pölten zu melden.
- Bei Missachtung der Benutzungsordnung kann der Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten verwehrt werden.
Stand: Mai 2024